Spezialisten für Juristen
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Für die Entscheidung zwischen gesetzlicher Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung spielen die zu erwartenden Beiträge im Alter oft eine entscheidende Rolle. Vielen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen ist jedoch nicht bewusst, dass sich die Beitragsentwicklung in der Rentenphase bei Mitgliedern im Versorgungswerk erheblich von der Entwicklung bei gesetzlich Rentenversicherten unterscheidet.
Im Artikel „Der Charme der Versorgungswerke“ beleuchtet die FAZ im November 2024 die Fallstricke der Kombination aus Versorgungswerk und gesetzlicher Krankenversicherung:
„Wenn die Mitglieder in Versorgungswerken gesetzlich krankenversichert sind, werden sie als „freiwillig versichert“ eingestuft. Das hat zur Folge, dass die Beiträge auf alle Einnahmen erhoben werden, das heißt nicht nur auf die Renteneinkünfte wie bei Pflichtversicherten, sondern auch auf Erträge aus Vermietung oder Kapitalanlagen – bis maximal 62.300 Euro, der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze, die jedes Jahr steigt.“
Das Hauptargument für die gesetzliche Krankenversicherung sind berechenbare Kosten im Alter. Gerade dieser Punkt fällt für junge Anwältinnen und Anwälte jedoch weg, da sie die Zusammensetzung ihrer Einkünfte im Alter nicht vorhersehen können. Dagegen bleiben die Vorzüge der privaten Krankenversicherung wie eine bessere medizinische Versorgung, schnelle Facharzttermine und günstige Beiträge in jungen Jahren bestehen.
Wer sich als Rechtsanwalt selbständig macht, hat ein hohes Interesse daran, die monatlichen Belastungen möglichst niedrig zu halten. In der privaten Krankenversicherung bieten sich hierzu Tarife mit einem Selbstbehalt oder einer Beitragsrückerstattung an.
Bei Tarifen mit einem Selbstbehalt zahlt der Versicherte die Kosten der ärztlichen Versorgung bis zu einer vereinbarten Grenze selbst. Diese Tarife haben dafür wesentlich niedrigere Monatsprämien. Besonders attraktiv sind sie, da der Versicherte oft dann noch spart, wenn er den Selbstbehalt voll ausschöpft.
Verträge mit einer Beitragsrückerstattung funktionieren ähnlich wie jene mit einem Selbstbehalt. Wer ein Jahr keine Rechnung bei seiner privaten Krankenversicherung eingereicht hat, bekommt Geld zurück. Steuerlich kann dieses Modell noch interessanter sein als Tarife mit einem Selbstbehalt.
Als Angestellte im öffentlichen Dienst sind Rechtsreferendare automatisch Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Nur in Thüringen können sich Rechtsreferendare als Beamte auf Wiederruf noch privat versichern.
Wer sich später einmal privat krankenversichern möchte, der sollte als Rechtsreferendar einen Optionstarif abschließen. Mit ihm sichert man sich seinen aktuellen Gesundheitszustand.
Hat man später die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln, so kann man von der jeweiligen Gesellschaft nicht mehr abgelehnt werden. Dies ist wichtig, da die Gesundheitsprüfungen der Gesellschaften in den letzten Jahren sehr streng geworden sind. 3-6 Euro kostet eine solche Option im Monat.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung hängen von dem Vertrag ab, den Sie mit Ihrem Versicherer schließen. hemmer finance gibt Ihnen durch die Bedarfsanalyse für Rechtsanwälte eine transparente Entscheidungsgrundlage.
Sie legen im nächsten Schritt fest, für welche Leistungen Sie zahlen wollen. Ebenso entscheiden Sie, welche Leistungen für Sie keine höheren Prämien rechtfertigen.
hemmer finance hilft Ihnen, die Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand korrekt zu beantworten. Bei den von Ihnen ausgewählten Gesellschaften machen wir anschließend eine anonymisierte Risikovoranfrage. Ohne diese Verfahren riskieren Sie, dass Sie bei einer Ablehnung von einer Krankenkasse, auch von anderen Versicherern keinen Vertrag angeboten bekommen. Grund hierfür ist der Datenaustausch unter den privaten Krankenversicherungen.