Spezialisten für Juristen
Tel: 0221 99 06 015
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Seit dem Jahr 2022 sind Berufsausübungsgesellschaften aus Rechtsanwälten verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung in eigenem Namen vorzuhalten (§ 59n Abs. 1 BRAO-E). Es reicht nach dem aktuellen Berufsrecht nicht aus, wenn jeder Anwalt der Berufsausübungsgesellschaft eine eigene Haftpflichtversicherung nachweist. Die Berufsausübungsgesellschaften muss selbst Versicherungsnehmer werden und eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht. 500.000 EUR pro Versicherungsfall ist die Mindestdeckungssumme für Gesellschaften ohne einen Ausschluss der Haftung von natürlichen Personen (GbR, PartG, oHG).
Wenn Rechtsanwälte gegenüber Mandaten den Anschein einer Sozietät erwecken, gelten die Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung für eine Berufsausübungsgesellschaft. Auch in diesem Fall muss eine Berufshaftpflichtversicherung im Namen der Gesellschaft vorgehalten werden, die den Regelungen des § 59n Abs. 1 BRAO-E entspricht. Insbesondere bei Bürogemeinschaften ist daher auf den Außenauftritt der Rechtsanwälte (Briefkopf, Türschild, Internetauftritt) zu achten, damit die Berufshaftpflichtversicherung dem Berufsrecht entspricht und keine Deckungslücken entstehen. Im Haftungsfall wird nicht auf das Innenverhältnis der Rechtsanwälte abgestellt, sondern auf den Anschein gegenüber den konkreten Mandaten.
hemmer finance hat Versicherungskonzepte erarbeitet, die dem aktuellen Berufsrecht der Rechtsanwälte gerecht werden. Über die hemmer-Sondertarife könne die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwalte für eine Berufsausübungsgesellschaft stark reduziert werden.