Berufshaftpflichtversicherung für Scheinsozietäten

Wenn Rechtsanwälte gegenüber Mandaten den Anschein einer Sozietät erwecken, gelten die Regelungen zur Berufshaftpflichtversicherung für eine Berufsausübungsgesellschaft. Auch in diesem Fall muss eine Berufshaftpflichtversicherung im Namen der Gesellschaft vorgehalten werden, die den Regelungen des § 59n Abs. 1 BRAO-E entspricht. Insbesondere bei Bürogemeinschaften ist daher auf den Außenauftritt der Rechtsanwälte (Briefkopf, Türschild, Internetauftritt) zu achten, damit die Berufshaftpflichtversicherung dem Berufsrecht entspricht und keine Deckungslücken entstehen. Im Haftungsfall wird nicht auf das Innenverhältnis der Rechtsanwälte abgestellt, sondern auf den Anschein gegenüber den konkreten Mandaten.

hemmer finance hat Versicherungskonzepte erarbeitet, die dem aktuellen Berufsrecht der Rechtsanwälte gerecht werden. Über die hemmer-Sondertarife könne die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung der Rechtsanwalte für eine Berufsausübungsgesellschaft stark reduziert werden.

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